Die massgebliche Performance der Vermögensanlagen im Zeitraum Dezember 2020 bis November 2021, die vom Stiftungsrat für die Festlegung der Verzinsung herangezogen wurde, lag bei ca. 7%. Bei der Festlegung der Verzinsung war es dem Stiftungsrat ein Anliegen, im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die von ihm angestrebte langfristige Gleichbehandlung von Aktivversicherten und Pensionisten hinzuwirken und damit die unerwünschte Umverteilung zwischen diesen Gruppen zu reduzieren. Die durchschnittliche Verzinsung der Vorsorgekapitalien der Aktivversicherten ist seit Bestehen der Stiftung deutlich hinter der impliziten Verzinsung der Rentnerkapitalien zurückgeblieben, dies wegen Minderverzinsungen insb. in den ersten Jahren des Bestehens der SPL. Auch war es dem Stiftungsrat ein Anliegen, einen wesentlichen Teil der Performance für die weitere Stabilisierung der finanziellen Lage der Kasse einzusetzen, woraus eine Erhöhung des Deckungsgrades resultiert. In Abwägung aller diskutierten Argumente hat der Stiftungsrat beschlossen, die Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten für das Jahr 2021 auf 5% festzulegen.