31. März 2024
Performance (YTD) 3.9%
Deckungsgrad 98.4%

Lebenspartner

Die Lebenspartnerschaft kann schriftlich auf dem Formular der SPL mitgeteilt werden. Die Meldung muss zu Lebzeiten beider Partner bei der Pensionskasse eingereicht werden.Der überlebende Lebenspartner hat Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, wenn er beim Tod des Ehepartners bestimmte Voraussetzungen erfüllt.