31. März 2024
Performance (YTD) 3.9%
Deckungsgrad 98.4%

Verzinsung Ihres SPL-Sparkontos im 2018

Der Stiftungsrat der SPL hat sich in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2018 mit der Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten für das Jahr 2018 befasst. Dem Zinsentscheid ging eine eingehende Diskussion voran, die vor dem Hintergrund der finanziellen Lage der Kasse, der Performance der Vermögensanlagen im abgelaufenen Jahr, sowie der langfristigen Gleichbehandlung von Aktivversicherten und Pensionisten geführt wurde.

Dabei ist zu beachten, dass die implizite Verzinsung der Rentnerkapitalien derzeit bei rund 2.5% liegt. Aufgrund der geltenden gesetzlichen Vorgaben kann der Stiftungsrat diese Verzinsung nur über einen sehr langen Zeitraum senken. Wegen der Unterdeckung der SPL sowie des schwierigen Kapitalmarktumfelds lag die Verzinsung der Aktivversicherten in den Jahren 2015 und 2016 unter diesem Wert. Eine anhaltend geringere Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten führt zu einer Vermögensverschiebung zwischen Aktivversicherten und Pensionisten. Die Vermeidung derartiger Querfinanzierungen war ein explizites Ziel der 2014 erfolgten Umstellung auf das Beitragsprimat, ist im aktuellen Kapitalmarktumfeld innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens aber nicht erreichbar.

Die massgebliche Performance der Vermögensanlagen im Zeitraum 1.12.2017 bis 30.11.2018 lag bei ca. -1.5% und war damit deutlich schlechter als im Vorjahr. Dies macht es angesichts der vorliegenden Unterdeckung der Kasse (geschätzter Deckungsgrad per Ende November 2018 bei knapp über 95%) leider nicht möglich, den Aktivversicherten eine Verzinsung in gleicher Höhe wie den Rentnern zukommen zu lassen. Dennoch hat sich der Stiftungsrat unter Berücksichtigung einer langfristigen Gleichbehandlung von Aktivversicherten und Pensionisten dazu entschlossen, einen Zinssatz von 0.75% auf die Sparguthaben der Aktivversicherten im 2018 zu gewähren. Den Entscheid beeinflusst haben dabei auch die ausserordentlich guten Anlageerträge des Jahres 2017, die nur zum Teil als Verzinsung weitergegeben worden waren. Weitere Argumente für diese Entscheidung waren die Verantwortung für die Arbeitnehmer, die – aus heutiger Sicht – im Vergleich zu den derzeitigen Rentnern mit einem deutlich niedrigeren Umwandlungssatz bei Pensionierung rechnen müssen, und die daher im Aufbau ihres Sparkapitals so gut wie im vorgegebenen Rahmen möglich unterstützt werden sollen.