Die massgebliche Performance der Vermögensanlagen im Zeitraum Dezember 2021 bis November 2022, die vom Stiftungsrat für die Festlegung der Verzinsung herangezogen wurde, lag bei ca. minus 9.9%. Der prov. Deckungsgrad per 30.11.2022 lag bei ca. 91%. Bei einem Absinken des Deckungsgrads unter 90% per 31.12.2022 müsste der Stiftungsrat Sanierungsmassnahmen beschliessen.
Eine positive Verzinsung der Sparguthaben trotz deutlich negativer Anlagerendite würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass der Deckungsgrad per 31.12.2022 unter 90% sinkt. Vor diesem Hintergrund hat der Stiftungsrat beschlossen, die Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten für das Jahr 2022 auf 0% festzulegen.
Der Stiftungsrat bedauert, dass somit in diesem Jahr die unerwünschte Umverteilung zwischen Aktivversicherten und Rentnern wieder ansteigen wird, nachdem sie im Vorjahr durch eine hohe Verzinsung von 5% reduziert werden konnte. Eine dauerhafte Beseitigung dieser Umverteilung erfordert strukturelle Massnahmen auf Gesetzesebene. Der Stiftungsrat ist bereits vor einigen Jahren mit entsprechenden Vorschlägen an die Politik herangetreten. Diese werden derzeit ausgearbeitet und im Jahr 2023 im Landtag diskutiert.