Die massgebliche Performance der Vermögensanlagen im Zeitraum Dezember 2022 bis November 2023, die vom Stiftungsrat für die Festlegung der Verzinsung herangezogen wurde, lag bei ca. knapp 1.6%. Der prov. Deckungsgrad per 30.11.2023 lag bei ca. 93%.
Bei der Festlegung der Verzinsung war es dem Stiftungsrat seit Bestehen der SPL ein Anliegen, im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die von ihm angestrebte langfristige Gleichbehandlung von Aktivversicherten und Pensionisten hinzuwirken und damit die unerwünschte Umverteilung zwischen diesen Gruppen zu reduzieren. Trotzdem ist die durchschnittliche Verzinsung der Vorsorgekapitalien der Aktivversicherten über die Jahre deutlich hinter der impliziten Verzinsung der Rentnerkapitalen zurückgeblieben. Der Grund ist die Minderverzinsung in den ersten Jahren des Bestehens der SPL. In Abwägung aller diskutierten Argumente hat
der Stiftungsrat beschlossen, die Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten für das Jahr 2023 auf 1% festzulegen.
Der Stiftungsrat bedauert, dass auch in diesem Jahr die unerwünschte Umverteilung zwischen Aktivversicherten und Rentnern wieder ansteigen wird. Eine dauerhafte Beseitigung dieser Umverteilung erfordert strukturelle Massnahmen auf Gesetzesebene. Die Regierung hat eine Gesetzesänderung ausgearbeitet, die entsprechende Massnahmen vorsieht. Die Gesetzesänderung wird anfangs 2024 im Landtag diskutiert.